Herz‑Für‑Herz Krankenfahrdienst Inhaber: Mohammed Lahlou Lütgendortmunder Str. 140 44388 Dortmund Telefon: 0231-44425777 E‑Mail: info@herz-für-herz-dortmund.de
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln sämtliche Verträge über Kranken‑ und Beförderungsfahrten („Leistungen“) zwischen dem Anbieter und Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB („Kunden“). Unternehmerische Besteller unterliegen diesen Bedingungen entsprechend.
2. Leistungsbeschreibung
Wir erbringen Krankentransporte sowie sonstige Beförderungsfahrten zu/von Arzt‑, Therapie‑ oder sonstigen medizinischen Einrichtungen.
Die Beförderung erfolgt mit genehmigten Fahrzeugen gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und BOKraft sowie unter Einhaltung aller einschlägigen Hygiene‑ und Sicherheitsvorschriften.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
3. Vertragsschluss
Buchungsanfragen können telefonisch, per E‑Mail, über unsere Website oder persönlich erfolgen.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Anfrage ausdrücklich bestätigen oder die Fahrt antreten.
Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Buchung vereinbarten Preise zzgl. eventueller Zuschläge. Alle Preise inkl. MwSt.
Die Bezahlung erfolgt unmittelbar nach der Fahrt – bar, per Karte oder nach Vereinbarung.
Rabatte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
5. Stornierung und Nichterscheinen
Bis 24 Stunden vor Abholung: kostenfrei.
Weniger als 24 Stunden vorher: 50 % des Preises.
No-Show: 100 % des Fahrpreises.
6. Pflichten des Kunden
Wahrheitsgemäße Angaben zum Gesundheitszustand.
Pünktliches Bereitstehen zu Abholzeiten.
Weisungen des Fahrpersonals sind zu befolgen.
7. Leistungsdurchführung
Der Fahrer entscheidet, ob eine Fahrt sicher möglich ist.
Höhere Gewalt (Stau, Wetter) führt nicht zu Schadensersatz.
Wartezeiten bis 15 Min. sind inklusive, danach kostenpflichtig.
8. Haftung
Uneingeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden.
Bei einfacher Fahrlässigkeit: nur bei Kardinalpflichten, begrenzt auf typische Schäden.